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Hochzeit

Ich brauche dich

Der Mensch ist kein Wesen, das gerne alleine ist. Er braucht das Gegenüber, das «Du», um dadurch erst zum «Ich» zu werden. Diese Erfahrung machte auch der biblische erste Mensch Adam. Obwohl Gott ihm alle Tiere zur Seite stellte, waren sie keine Hilfe, die ihm entsprach. Erst mit der Erschaffung der Frau, des direkten Gegenübers, fand der erste Mensch eine passende Ergänzung. 

Dieses grundsätzliche Verlangen nach einem Partner ist im Menschen tief verankert und hat sich bis heute gehalten. Aus diesem Grund würdigt die katholische Kirche den Bund fürs Leben zwischen Mann und Frau und erhebt ihn zum Sakrament in der Ehe. In der kirchlichen Trauung bekunden die beiden Partner in aller Öffentlichkeit ihren Willen, ihr restliches Leben gemeinsam verbringen zu wollen - in guten, wie in schweren Zeiten. Weil eine solche Bekundung nicht selbstverständlich und auch nicht immer leicht ist, wird Jesus Christus Teil dieses sakramentalen Bundes - als Freund und Helfer, als Begleiter und Mahner geht er gemeinsam mit den Ehepartner diesen Weg.

Trau dich!

Möchten Sie heiraten? Dann unterstützen wir Sie gerne, damit Ihre Feier ein Fest mit Tiefgang wird. Deshalb haben wir Ihnen hier nützliche Informationen zusammengestellt, die Sie auch gesondert in dieser Broschüre noch einmal herunterladen können: Wir trauen uns!

Was bedeutet die kirchliche Trauung?

Die drei Landeskirchen in der Schweiz gehen davon aus, dass die Liebe zwischen Mann und Frau der Grund der Ehe ist. Die Partner geben mit ihrem Eheversprechen im Gottesdienst dem Wunsch Ausdruck, so aneinander zu handeln, wie Gott am Menschen handelt. Sie möchten, dass ihre Ehe für sie selbst und für die Mitmenschen ein Zeichen der Liebe Gottes ist, und bekennen sich in aller Öffentlichkeit dazu. Mit der Eheschliessung steht eine Partnerschaft auf einer neuen rechtlichen Grundlage, was ihr eine grössere Verbindlichkeit verleiht. In der kirchlichen Trauung bringt das Paar zum Ausdruck, dass es zum Gelingen der Ehe auf die Hilfe Gottes, seinen Segen über die Beziehung und die Unterstützung durch Verwandte, Bekannte und der Gemeinde angewiesen ist. Wohl alle, die heiraten, suchen nach einer von gegenseitigem Vertrauen und Respekt geprägten Beziehung, in der sich die Eheleute als Individuen und als Paar entfalten können. Zugleich weiss aber auch jeder Mensch, wie zerbrechlich Beziehungen sind und wie oft sie sich verändern. Deshalb bitten die Brautpaare bei der kirchlichen Trauung um den Segen Gottes und vertrauen darauf, dass Gott sie in ihrem ehelichen Zusammenleben begleitet.

Voraussetzungen

Die zivile Trauung geht vor. In der Schweiz können nur Paare kirchlich getraut werden, die ihre Ehe bereits auf dem Zivilstandesamt geschlossen haben. Die Pfarrperson, welche die Trauung leitet, ist verpflichtet, zuvor das Dokument des Standesamtes (Familienbüchlein) einzusehen. Folgende Dokumente brauchen Sie für die Anmeldung zur katholischen Trauung:
Ehedokumente: Sie werden im Pfarramt des Wohnortes des/der katholischen Partners/ Partnerin ausgefüllt. Diese füllen wir gemeinsam mit Ihnen aus.
Taufschein: Ein aktueller Auszug aus dem Taufbuch der Taufpfarrei mit Firmdatum und Ledigenstatus. Bitten Sie das Pfarramt Ihrer Taufpfarrei, Ihnen den entsprechenden Taufschein zuzusenden und bringen Sie ihn zum Gespräch mit uns mit.
Kopie des Ziviltrauscheines: Senden Sie uns bitte eine Kopie des Ziviltrauscheins nach der Ziviltrauung oder bringen Sie diese zur kirchlichen Trauung mit.

Die konfessionsverbindende Ehe

Bei mehr als der Hälfte der Hochzeitspaare in der Schweiz haben Mann und Frau nicht dieselbe Konfession. Die konfessionsverbindende Ehe (z. B. zwischen einer reformierten Frau und einem katholischen Mann) ist somit für viele eine Selbstverständlichkeit. Die Landeskirchen erkennen die Trauungsformen gegenseitig an. Auf Wunsch der Brautleute können sich Pfarrer der katholischen und der reformierten Kirchen gemeinsam an einer Trauung beteiligen. Es ist aber auch möglich, dass ein einzelner Pfarrer diese Trauung durchführt, auch wenn keine Pfarrperson der anderen Konfession mitwirkt. Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die Mitgliedschaft eines Partners in der reformierten oder katholischen Landeskirche. Was der Volksmund als «ökumenische Trauung» bezeichnet, ist leider keine echte gemeinsame Trauung. Das Brautpaar muss zwischen den verschiedenen Formen entscheiden. Wenden Sie sich in jedem Fall frühzeitig an uns resp. an das ev.-ref. Pfarramt. Dort werden Sie über die Einzelheiten informiert.

Die interreligiöse Ehe

Interreligiöse Ehen gehören heute in der Schweiz zum Alltag. Brautpaare mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit (z. B. Muslim – Christin) heiraten aber meist nur zivil. Eine religiöse Trauzeremonie, in der zwei Religionen gleichberechtigt berücksichtigt werden, ist nicht möglich. Die Kirchen ermutigen statt dessen die christlichen Partner, ihre Glaubensüberzeugung zu leben und diejenige des Gegenübers zu achten. Auf dieser Basis ist, wenn ein gemischt-religiöses Paar dies wünscht, auch eine christliche Trauung möglich. Die Achtung der anderen Religion kann in der Trauliturgie ausgedrückt werden und auch dadurch, dass ein Vertreter der anderen Religion mitwirkt.

Eheschliessung und Familiengründung

Da die Heirat oft ein Schritt zur Familiengründung ist, oder bereits Kinder da sind, kommen manchmal bei der Hochzeit auch Fragen nach dem (späteren) religiösen Leben als Familie ins Blickfeld: In welcher Konfession respektive Religion sollen allenfalls die Kinder erzogen werden? Wir ermutigen sie als überzeugte Christen dafür einzutreten, dass ihre Kinder in Ihrem eigenen Glauben getauft und erzogen werden. Dabei ist zu bedenken, dass die Entscheidung über Taufe und religiöse Erziehung Recht und Pflicht beider Eltern zu gleichen Teilen ist. Die Überzeugung des einen Partners darf die Ehegemeinschaft nicht gefährden. Daher ist es sinnvoll, dass Brautleute sich vor der Eheschliessung klar werden, in welcher kirchlichen Bindung sie ihre Kinder erziehen wollen. Entscheiden sollen sie letztlich nach ihrem Gewissen.

Scheidung und Wiederverheiratung

Dass heute viele Ehen geschieden werden, ist eine Realität, die nicht verdrängt werden soll. Beziehungskrisen und gescheiterte Partnerschaften stellen für die Kirchen kein Tabuthema dar. Uns ist es als Seelsorgende ein Anliegen, Ratsuchende zu begleiten. Wir möchten dabei helfen, schmerzhafte Erfahrungen zu verarbeiten, Vergebung zugesprochen zu bekommen und Neuanfänge zu wagen. Das Thema Wiederverheiratung nach Scheidung wird aber konfessionell unterschiedlich beurteilt: Für die reformierte Kirche gilt eine weltlich geschiedene Ehe als aufgelöst. Einer erneuten Trauung steht deshalb nichts im Wege. Im Traugespräch sollte aber gemeinsam nach einem Weg für das Gelingen der neuen Ehe gesucht werden. Die christkatholische Kirche traut auch Geschiedene. Sie spricht ihnen damit die Vergebung von Jesus Christus zu und öffnet die Möglichkeit zu einem neuen Anfang. Sie trägt damit der Tatsache Rechnung, dass die Ehe auch eine irdisch-menschliche Einrichtung ist, der Gefahr des Scheiterns ausgesetzt. Nach römisch-katholischer Auffassung ist die Ehe unauflöslich; darum gibt es im Grunde keine Scheidung. Eine kirchliche Wiederverheiratung ist nicht möglich. Uns ist es als Seelsorgende wichtig, Sie auch in dieser Situation zu begleiten. Daher das Folgende: Die kirchliche Segensfeier (siehe unten)

Die kirchliche Segensfeier

Vielleicht können Sie nicht kirchlich heiraten, weil ein Ehehindernis (z. B. Scheidung) besteht. Vielleicht wünschen Sie (noch) keine sakramentale Trauung, wollen aber dennoch den Segen Gottes für Ihre Partnerschaft erbitten. In diesem Fall können Sie die Form der Segensfeier wählen, die ebenfalls sehr feierlich und würdevoll gestaltet werden kann. Bitte nehmen Sie auch dafür Kontakt mit uns auf. In der Feier Ihrer Trauung begleitet Sie aus unserer Pfarrei: Christian Kelter, Diakon und Gemeindeleiter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Mit Ihnen zusammen bereiten wir die Trauung vor und feiern sie in würdigem und individuellem Rahmen. Zur Wahl des Ortes der Trauung beachten Sie bitte unser Merkblatt zu den kirchlichen Räumen in Hünenberg sowie das Gebürenreglement.

Gebührenreglement

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Hochzeit in unserer Pfarrkirche, der Kirche St. Wolfgang oder der Weinrebenkapelle interessieren. Bitte beachten Sie dazu folgendes Gebührenreglement.

Hochzeit eines Paares mit Wohnsitz in Cham-Hünenberg

  • Pfarrkirche und St. Wolfgang: gratis
  • CHF 100.00 für Sakristan/in
  • Weinrebenkapelle: CHF 150.00 (Diese gehört den Chäppeligenossen!)
  • CHF 150.00 für Sakristan/in
  • evtl. CHF 10.00 für Ministranten

Hochzeit eines auswärtigen Paares

  • Pfarrkirche und St. Wolfgang: CHF 100.00
  • CHF 100.00 für Sakristan/in
  • Weinrebenkapelle: CHF 150.00 (Diese gehört den Chäppeligenossen! Nur für Chäppeligenossen gratis)
  • CHF 150.00 für Sakristan/in
  • evtl. CHF 10.00 für Ministranten

Hochzeit von reformiertem Paar durch reformierte/n Pfarrer/in

mit Wohnsitz in Cham oder Hünenberg
  • Pfarrkirche und St. Wolfgang: gratis
  • CHF 100.00 für Sakristan/in
  • Weinrebenkapelle: CHF 150.00 (Diese gehört den Chäppeligenossen!)
  • CHF 150.00 für Sakristan/in

Hochzeit von reformiertem Paar durch reformierte/n Pfarrer/in

ohne Wohnsitz in Cham oder Hünenberg
  • CHF 100.00 für Kirchenbenützung (Pfarrkirche und St. Wolfgang)
  • CHF 100.00 für Sakristan/in
  • Weinrebenkapelle: CHF 150.00 (Diese gehört den Chäppeligenossen!)
  • CHF 150.00 für Sakristan/in

Für weitere Informationen oder eine Reservation wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.

Merkblatt zur Hochzeit in der Weinrebenkapelle

Die Weinrebenkapelle ist im Besitz der Chäppeligenossen Hünenberg. Die Kapelle wurde 1771 geweiht. An der privaten Kapelle sind 13 Familien aus Hünenberg beteiligt.

Weitere Informationen finden Sie unter: Weinrebenkapelle | Hünenberg