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Hochzeit

Ich brauche dich!

Der Mensch ist kein Wesen, das gerne alleine ist. Er braucht das Gegenüber, das «Du», um dadurch erst zum «Ich» zu werden. Diese Erfahrung machte auch der biblische erste Mensch Adam. Obwohl Gott ihm alle Tiere zur Seite stellte, waren sie keine Hilfe, die ihm entsprach. Erst mit der Erschaffung der Frau, des direkten Gegenübers, fand der erste Mensch eine passende Ergänzung. Dies stellte er fest mit den Worten:
«Das endlich ist Bein von meinem Bein und Fleisch von meinem Fleisch. Frau (Ischa) soll sie heissen, denn vom Mann (Isch) ist sie genommen.» (Gen 2,23)

Dieses grundsätzliche Verlangen nach einem Partner ist im Menschen tief verankert und hat sich bis heute gehalten. Aus diesem Grund würdigt die katholische Kirche den Bund fürs Leben zwischen Mann und Frau und erhebt ihn zum Sakrament in der Ehe. In der kirchlichen Trauung bekunden die beiden Partner in aller Öffentlichkeit ihren Willen, ihr restliches Leben gemeinsam verbringen zu wollen - in guten, wie in schweren Zeiten. Weil eine solche Bekundung nicht selbstverständlich und auch nicht immer leicht ist, wird Jesus Christus Teil dieses sakramentalen Bundes - als Freund und Helfer, als Begleiter und Mahner geht er gemeinsam mit den Ehepartner diesen Weg.

Traut euch!

Möchten Sie heiraten? Dann unterstützen wir Sie gerne, damit Ihre Feier ein Fest mit Tiefgang wird. Deshalb haben wir Ihnen hier nützliche Informationen zusammengestellt, die Sie auch gesondert in dieser Broschüre noch einmal herunterladen können: Wir trauen uns!

  • Was bedeutet die kirchliche Trauung?

    Die drei Landeskirchen in der Schweiz gehen davon aus, dass die Liebe zwischen Mann und Frau der Grund der Ehe ist. Die Partner geben mit ihrem Eheversprechen im Gottesdienst dem Wunsch Ausdruck, so aneinander zu handeln, wie Gott am Menschen handelt. Sie möchten, dass ihre Ehe für sie selbst und für die Mitmenschen ein Zeichen der Liebe Gottes ist, und bekennen sich in aller Öffentlichkeit dazu. Mit der Eheschliessung steht eine Partnerschaft auf einer neuen rechtlichen Grundlage, was ihr eine grössere Verbindlichkeit verleiht. In der kirchlichen Trauung bringt das Paar zum Ausdruck, dass es zum Gelingen der Ehe auf die Hilfe Gottes, seinen Segen über die Beziehung und die Unterstützung durch Verwandte, Bekannte und der Gemeinde angewiesen ist. Wohl alle, die heiraten, suchen nach einer von gegenseitigem Vertrauen und Respekt geprägten Beziehung, in der sich die Eheleute als Individuen und als Paar entfalten können. Zugleich weiss aber auch jeder Mensch, wie zerbrechlich Beziehungen sind und wie oft sie sich verändern. Deshalb bitten die Brautpaare bei der kirchlichen Trauung um den Segen Gottes und vertrauen darauf, dass Gott sie in ihrem ehelichen Zusammenleben begleitet.

  • Voraussetzungen

    Die zivile Trauung geht vor. In der Schweiz können nur Paare kirchlich getraut werden, die ihre Ehe bereits auf dem Zivilstandesamt geschlossen haben. Die Pfarrperson, welche die Trauung leitet, ist verpflichtet, zuvor das Dokument des Standesamtes (Familienbüchlein) einzusehen. Folgende Dokumente brauchen Sie für die Anmeldung zur katholischen Trauung:
    Ehedokumente: Sie werden im Pfarramt des Wohnortes des/der katholischen Partners/ Partnerin ausgefüllt. Diese füllen wir gemeinsam mit Ihnen aus.
    Taufschein: Ein aktueller Auszug aus dem Taufbuch der Taufpfarrei mit Firmdatum und Ledigenstatus. Bitten Sie das Pfarramt Ihrer Taufpfarrei, Ihnen den entsprechenden Taufschein zuzusenden und bringen Sie ihn zum Gespräch mit uns mit.
    Kopie des Ziviltrauscheines: Senden Sie uns bitte eine Kopie des Ziviltrauscheins nach der Ziviltrauung oder bringen Sie diese zur kirchlichen Trauung mit.

  • Die konfessionsverbindende Ehe

    Bei mehr als der Hälfte der Hochzeitspaare in der Schweiz haben Mann und Frau nicht dieselbe Konfession. Die konfessionsverbindende Ehe (z. B. zwischen einer reformierten Frau und einem katholischen Mann) ist somit für viele eine Selbstverständlichkeit. Die Landeskirchen erkennen die Trauungsformen gegenseitig an. Auf Wunsch der Brautleute können sich Pfarrer der katholischen und der reformierten Kirchen gemeinsam an einer Trauung beteiligen. Es ist aber auch möglich, dass ein einzelner Pfarrer diese Trauung durchführt, auch wenn keine Pfarrperson der anderen Konfession mitwirkt. Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die Mitgliedschaft eines Partners in der reformierten oder katholischen Landeskirche. Was der Volksmund als «ökumenische Trauung» bezeichnet, ist leider keine echte gemeinsame Trauung. Das Brautpaar muss zwischen den verschiedenen Formen entscheiden. Wenden Sie sich in jedem Fall frühzeitig an uns resp. an das ev.-ref. Pfarramt. Dort werden Sie über die Einzelheiten informiert.

  • Die interreligiöse Ehe

    Interreligiöse Ehen gehören heute in der Schweiz zum Alltag. Brautpaare mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit (z. B. Muslim – Christin) heiraten aber meist nur zivil. Eine religiöse Trauzeremonie, in der zwei Religionen gleichberechtigt berücksichtigt werden, ist nicht möglich. Die Kirchen ermutigen statt dessen die christlichen Partner, ihre Glaubensüberzeugung zu leben und diejenige des Gegenübers zu achten. Auf dieser Basis ist, wenn ein gemischt-religiöses Paar dies wünscht, auch eine christliche Trauung möglich. Die Achtung der anderen Religion kann in der Trauliturgie ausgedrückt werden und auch dadurch, dass ein Vertreter der anderen Religion mitwirkt.

  • Eheschliessung und Familiengründung

    Da die Heirat oft ein Schritt zur Familiengründung ist, oder bereits Kinder da sind, kommen manchmal bei der Hochzeit auch Fragen nach dem (späteren) religiösen Leben als Familie ins Blickfeld: In welcher Konfession respektive Religion sollen allenfalls die Kinder erzogen werden? Wir ermutigen sie als überzeugte Christen dafür einzutreten, dass ihre Kinder in Ihrem eigenen Glauben getauft und erzogen werden. Dabei ist zu bedenken, dass die Entscheidung über Taufe und religiöse Erziehung Recht und Pflicht beider Eltern zu gleichen Teilen ist. Die Überzeugung des einen Partners darf die Ehegemeinschaft nicht gefährden. Daher ist es sinnvoll, dass Brautleute sich vor der Eheschliessung klar werden, in welcher kirchlichen Bindung sie ihre Kinder erziehen wollen. Entscheiden sollen sie letztlich nach ihrem Gewissen.

  • Scheidung und Wiederverheiratung

    Dass heute viele Ehen geschieden werden, ist eine Realität, die nicht verdrängt werden soll. Beziehungskrisen und gescheiterte Partnerschaften stellen für die Kirchen kein Tabuthema dar. Uns ist es als Seelsorgende ein Anliegen, Ratsuchende zu begleiten. Wir möchten dabei helfen, schmerzhafte Erfahrungen zu verarbeiten, Vergebung zugesprochen zu bekommen und Neuanfänge zu wagen. Das Thema Wiederverheiratung nach Scheidung wird aber konfessionell unterschiedlich beurteilt: Für die reformierte Kirche gilt eine weltlich geschiedene Ehe als aufgelöst. Einer erneuten Trauung steht deshalb nichts im Wege. Im Traugespräch sollte aber gemeinsam nach einem Weg für das Gelingen der neuen Ehe gesucht werden. Die christkatholische Kirche traut auch Geschiedene. Sie spricht ihnen damit die Vergebung von Jesus Christus zu und öffnet die Möglichkeit zu einem neuen Anfang. Sie trägt damit der Tatsache Rechnung, dass die Ehe auch eine irdisch-menschliche Einrichtung ist, der Gefahr des Scheiterns ausgesetzt. Nach römisch-katholischer Auffassung ist die Ehe unauflöslich; darum gibt es im Grunde keine Scheidung. Eine kirchliche Wiederverheiratung ist nicht möglich. Uns ist es als Seelsorgende wichtig, Sie auch in dieser Situation zu begleiten. Daher das Folgende:

  • Die kirchliche Segensfeier

    Vielleicht können Sie nicht kirchlich heiraten, weil ein Ehehindernis (z. B. Scheidung) besteht. Vielleicht wünschen Sie (noch) keine sakramentale Trauung, wollen aber dennoch den Segen Gottes für Ihre Partnerschaft erbitten. In diesem Fall können Sie die Form der Segensfeier wählen, die ebenfalls sehr feierlich und würdevoll gestaltet werden kann. Bitte nehmen Sie auch dafür Kontakt mit uns auf. In der Feier Ihrer Trauung begleitet Sie aus unserer Pfarrei: Christian Kelter, Diakon und Gemeindeleiter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Mit Ihnen zusammen bereiten wir die Trauung vor und feiern sie in würdigem und individuellem Rahmen. Zur Wahl des Ortes der Trauung beachten Sie bitte unser Merkblatt zu den kirchlichen Räumen in Hünenberg sowie das Gebürenreglement.

Gebührenreglement

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Hochzeit in unserer Pfarrkirche, der Kirche St. Wolfgang oder der Weinrebenkapelle interessieren. Bitte beachten Sie dazu folgendes Gebührenreglement.

  • Hochzeit eines Paares mit Wohnsitz in Cham-Hünenberg:

    • Pfarrkirche und St. Wolfgang: gratis
    • CHF 100.00 für Sakristan/in
    • Weinrebenkapelle: CHF 150.00 (Diese gehört den Chäppeligenossen!)
    • CHF 150.00 für Sakristan/in
    • evtl. CHF 10.00 für Ministranten
  • Hochzeit eines auswärtigen Paares:

    • Pfarrkirche und St. Wolfgang: CHF 100.00
    • CHF 100.00 für Sakristan/in
    • Weinrebenkapelle: CHF 150.00 (Diese gehört den Chäppeligenossen! Nur für Chäppeligenossen gratis)
    • CHF 150.00 für Sakristan/in
    • evtl. CHF 10.00 für Ministranten
  • Hochzeit von ganz reformiertem Paar durch reformierte/n Pfarrer/in:

    mit Wohnsitz in Cham oder Hünenberg:

    • Pfarrkirche und St. Wolfgang: gratis
    • CHF 100.00 für Sakristan/in
    • Weinrebenkapelle: CHF 150.00 (Diese gehört den Chäppeligenossen!)
    • CHF 150.00 für Sakristan/in
  • Hochzeit von ganz reformiertem Paar durch reformierte/n Pfarrer/in:

    ohne Wohnsitz in Cham oder Hünenberg:

    • CHF 100.00 für Kirchenbenützung (alle)
    • CHF 100.00 für Sakristan/in
    • Weinrebenkapelle: CHF 150.00 (Diese gehört den Chäppeligenossen!)
    • CHF 150.00 für Sakristan/in

Für weitere Informationen oder eine Reservation wenden Sie sich bitte an unser Sektretariat.

Merkblatt zur Hochzeit in der Weinrebenkapelle

Die Weinrebekapelle ist eine private Kapelle und im Besitz der Chäppeligenossen Hünenberg. Sie wurde 1771 geweiht und es sind 13 Familien aus dem Dorfe Hünenberg an der Kapelle beteiligt.
Da es sich um eine private Kapelle handelt, gelten besondere Bedigungen (siehe PDF).

Mehr Infos zur Genossenschaft und der Kapelle: Weinrebenkapelle | Hünenberg

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Merkblatt Weinrebenkapelle

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Firmung als Chance

Das Sakrament der Firmung ist ein Geschenk Gottes und will dich für deinen weiteren Glaubens- und Lebensweg stärken.

Die Firmung gehört mit der Taufe und der Erstkommunion zu den so genannten Initiationssakramenten. Mit anderen Worten: Wenn du alle drei Sakramente empfangen hast, bist du voll eingegliedert in die katholische Gemeinschaft. Christ bist du natürlich schon durch die Taufe geworden. Bei der Taufe waren es aber noch deine Eltern, die stellvertretend für dich "Ja" zum christlichen Glauben gesagt haben.
Bei der Firmung ist nun deine eigene persönliche Entscheidung gefragt. Um deine Entscheidung treffen zu können, musst du aber wissen, zu was du "Ja" oder "Nein" sagst.

Gemeinsam werden wir uns mit deinen Fragen auseinandersetzen. Du bist eingeladen und herausgefordert deine bisherigen Erfahrungen im christlichen Glauben zu reflektieren. Wir sind überzeugt, dass wir alle miteinander und voneinander lernen und im persönlichen Glauben wachsen können uns so zu mündigen Christen werden.

Wenn du bereit bist, dich auf (d)einen persönlichen Glaubensprozess einzulassen und dir über deinen eigenen Glauben, die Kirche, dein Gottes- und Menschenbild Gedanken zu machen, dann ist der Firmweg genau richtig für dich.

  • Bist du noch unsicher, ob du dich firmen lassen möchtest? Hier findest du ein paar Gründe.

    • Du stehst an der Schwelle vom Jugendlichen zum Erwachsenen und möchtest diesen Übergang mit deiner Familie und Freundinnen und Freunden feiern.
    • Du bist bereit zu mehr Selbständigkeit und Verantwortung und freust dich auf eine Beziehung zu deinen Eltern auf Augenhöhe.
    • Du möchtest besser verstehen, wie der Glaube im Alltag und in Beziehung Orientierung geben kann.
    • Du weisst, dass es nicht einfach(e) Antworten gibt auf die grossen Fragen des Lebens, aber du hast Lust, mit anderen darüber zu diskutieren und auszutauschen.
    • Du freust dich darauf, deine alten Schulkolleginnen und -kollegen zu sehen und mit ihnen ein paar interessante Stunden zu verbringen.
    • Bei uns hast DU Platz! - Ob gläubig, interessiert oder eher kritisch.

Die Anmeldung

Jugendliche, die in Hünenberg als katholisch registriert sind erhalten etwa mit 17 Jahren die Einladung zum Firmweg per Post. Sie werden zu einem Infoabend eingeladen und entscheiden selbst, ob sie diesen Weg machen wollen. Anmeldungen werden bis am 18. Oktober 2026 entgegengenommen.
Hast du keine Einladung bekommen, so melde dich auf dem Sekretariat.

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Informationsbroschüre 2026/27

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Termine im Überblick

Anmeldung zur Firmung

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Orientierung bieten

Der konfessionelle Religionsunterricht in der Schule will Schülerinnen und Schülern Orientierung in der eigenen Religion bieten, sie auf ihrem religiösen Weg begleiten und in ihrer religiösen Mündigkeit fördern.

Religion ist Teil unserer Lebenswelt

Als Pfarrei Hünenberg entwickeln wir unsere Angebote kontinuierlich weiter und richten den Blick auf die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Familien von heute. Wir sind überzeugt, dass religiöse Bildung eine wertvolle Grundlage für Vertrauen, Orientierung und eine Wertvermittlung schafft. Der Religionsunterricht bietet Raum, zentrale Werte wie Respekt, Gemeinschaft, Verantwortung und Offenheit zu erleben und zu stärken. Neben der Wissensvermittlung unterstützt der Religionsunterricht Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen Entwicklung und im respektvollen sozialen Umgang mit anderen.

2. Klasse
Der konfessionelle Religionsunterricht findet während der Schulzeit von 13:30 – 15:00 Uhr im jeweiligen Schulhaus statt. 


3. und 4. Klasse (Ortsteile Dorf und See)
Der Religionsunterricht findet am Freitagnachmittag von 13:30 – 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Pfarrei statt – weiterhin während der Schulzeit. Ein Lernort ausserhalb des gewohnten Schulumfelds eröffnet neue Möglichkeiten für Begegnungen, gemeinsames Erleben und einen abwechslungsreichen Unterricht. 


5. Klasse
Schülerinnen und Schüler nehmen am Angebot «Pray&Play MiNi» teil, welches jeweils freitags von 15:30 – 17:30 Uhr stattfindet. Das speziell für diese Altersgruppe entwickelte Angebot schafft Raum für Gemeinschaft, Austausch und altersgerechte Impulse. 

6. Klasse (und Oberstufe)
Für die Jugendlichen steht weiterhin das «Pray&Play MAXi» als bewährtes Angebot offen. Dieses findet jeden zweiten Freitag von 18:30 – 21:00 Uhr im Pfarreiheim statt. Hierfür braucht es keine Anmeldung.

Der Religionsunterricht wird als Ergänzung einer ganzheitlichen Bildung verstanden und orientiert sich am Lehrplan für Religionsunterricht und Katechese (LeRUKa).

Kontaktpersonen

Andrea Huber

Leitung Religionsunterricht

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
041 784 22 82

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Waldfriedhof

Die letzte Ruthestätte für Hünenbergerinnen und Hünenberger liegt in einem ruhigen Teil des Maihölziwaldes direkt hinter der Pfarrkirche.

Um das das Hünenberger Kreuz (von Bildhauer Josef Nauer aus Freienbach SZ entworfen) herum befindet sich das Gemeinschaftsgrab. Die Urnen werden dort in der Wiese zwischen den Bäumen ohne eigene Grabsteine beigesetzt. 

Alle anderen Einzel- und Familiengräber liegen zwischen den Bäumen. Es ist ein friedlicher Ort mitten in der Natur, an dem die Verstorbenen einen würdigen Platz haben und die Trauer der Hinterbliebenen Raum findet.

Falls Sie einen geliebten Menschen verloren haben und sich über über nötige Schritte für eine Beerdigung informieren möchten, klicken Sie bitte auf den untenstehenden Button.

Informationen zur Beerdigung

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Weinrebenkapelle

Die Weinrebenkapelle gehört den Chäppeligenossen Hünenberg und wurde 1771 geweiht. Die Kapelle bietet Platz für bis zu 60 Personen.

Weitere geschichtliche Details können Sie hier nachlesen und noch mehr Informationen finden Sie unter:

weinrebenkapelle.ch

Die Geschichte der Weinrebekapelle

Nach einem Gewitter 1760, das das Rebgelände und ein weit sichtbares Holzkreuz verwüstete, wurde von den Rebbauern anstelle des Kreuzes in Fronarbeit eine Kapelle errichtet, welche 1762 bereits geweiht wurde. Für die innere Ausschmückung wurde eine Kopie des Gnadenbildes von Genazzano in der Nähe Roms gestiftet.

Da die Weinrebenkapelle der "Mutter vom guten Rat" geweiht worden war, fand das Bild grosse Beachtung - und viele Muttergottesverehrer suchten hier Trost und Zuflucht. Dies war vielleicht auch der Grund, dass 1771 eine grössere, die heutige Kapelle geweiht wurde.

Nach den Erweiterungsbauten erhielt die Kapelle sein erstes Glöcklein und 1819 den wunderschönen Kreuzweg,der die Seitenwände heute noch ziert.
Auch das Chorbogenbild, welches die Verkündigung Mariens darstellt, weiss die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. Überhaupt, das Rokokokapellchen mit den hübschen Rokaillen und dem schwarzen marmornen und stuckmarmornen Altar strahlt eine bezaubernde Lieblichkeit aus.

1897 erhielt die Kapelle ihre zweite Glocke, 1871 fand eine grössere Renovation statt und 1897 wurden die gemalten Fenster eingesetzt. Da die Kapelle stark dem Wetter ausgesetzt ist, wurde sie bis heute mehrmals renoviert und instandgesetzt.

1992 wurde eine kleine Pfeifenorgel eingebaut, welche speziell für das Kapellchen konzipiert wurde.

Text aus dem Buch "Hünenberg - Geschichte und Geschichten einer Zuger Gemeinde" von A. Setz-Frey, U. Ess und K. Meyer, 2.Auflage von 1998

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